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Park-Villa - Ferienwohnungen 
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Preise

Park-Villa
Wohnungen
Preise


Unsere Preise
ab 7 Tage
ab 3 Tage
Ferienwohnung 1
(42 m2 bis 2 Personen)
EG

€ 76,-
€ 91,-
Ferienwohnung 2
(65 m2 bis 3 Personen)
EG
mit Terrasse
zum Garten
€ 115,-
€ 130,-
Ferienwohnung 3
(42 m2 bis 2 Personen)
EG
mit Terrasse
zum Garten
€ 85,-
€ 100,-
Ferienwohnung 4
(40 m2 bis 2 Personen)
2. Et.
mit Balkon
€ 76,-
€ 91,-
Ferienwohnung 5
(65 m2 bis 3 Personen)
2. Et. mit Loggia
zum Garten
€ 115,-
€ 130,-
Ferienwohnung 6
(42 m2 bis 2 Personen)
2. Et. mit Loggia
zum Garten
€ 85,-
€ 100,-
Frühstücksbuffet p. Person
im Haus Katharina
€ 15,-


1 Hund pro Tag € 10.-



Preise jeweils pro Tag & Wohnung bei einem Aufenthalt ab 7 Tagen
incl. aller Nebenkosten & Endreinigung, Handtücher und Bettwäsche
zzgl. ortsüblicher Kurtaxe
Von 23.12. bis 07.01. Preise auf Anfrage!
  • zzgl. ortsüblicher Kurtaxe EUR 3,30 pro Tag - Kinder unter 18 Jahren frei
  • mit Schwerbehindertenausweis EUR 2,80
  • Geschäftlicher Aufenthalt EUR 1,65
AGB
Gartenseite
Grundrisse der Ferienwohnungen
Strassenseite

Unsere AGB:

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer/die Ferienwohnung bestellt und zugesagt - gleichgültig ob mündlich oder schriftlich - oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  3. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers/der Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten oder eine mindestens gleichwertige Leistung zur Verfügung zu stellen.
  4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.
  5. Die Kosten für den Gast betragen bei Storno, bzw. Nichtanreise:
    80% bei Übernachtung mit Frühstück
    90% bei Ferienwohnung oder reiner Übernachtung
    des vereinbarten Preises.
  6. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer/ Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
  7. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers/der Ferienwohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 5. errechneten Betrag zu bezahlen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
  8. An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Tag.
    Das Zimmer/die Ferienwohnung muss am Abreisetag bis 10:00 Uhr geräumt sein.